Ermittlungen bei Stalking und Nachstellungen!

Beschaffung von Beweismaterial als Ermittlungsgrundlage gegen Stalker

Stalking, also das Nachstellen von Personen das dem Opfer Schaden in Lebensqualität zufügt und oft zu psychischen Leiden führt, ist ein ernstes Problem für die Betroffenen.

Wo der Gesetzgeber den Tatbestand des unbefugten Nachstellens, nach § 238 Abs. 1, noch klar regelt, kommen die Betroffenen mit dem Nachweis dessen schnell an Ihre Grenzen.

Machen Sie den ersten notwendigen Schritt und vertrauen Sie sich uns an!

Wir werden vertrauensvoll alles in die Wege leiten und Sie leben beruhigter weil wir uns Ihres Falles annehmen.

Nehmen Sie doch am besten gleich Kontakt zu uns auf.

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